7. HERSTELLUNGSÜBERWACHUNG
- vertretung der auftraggeberinteressen
- überwachung der ausführung auf übereinstimmung der ausführungspläne
- koordination aller fachlich beteiligten und einweisung der unternehmer
- aufstellen eines zeitplans
- prüfung von zusatzangeboten und regieleistungen
- kostenverfolgung
8. ABNAHME
- abnahme der leistungen und feststellen von mängel, überwachung der mängelbehebung
- mitwirkung bei behördlichen abnahmen bzw. benützungsbewilligung
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